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OLG Frankfurt, 25.10.1989 - 20 W 420/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 585
- OLGZ 1990, 22
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 11 Wx 101/02
Rechtliche Beschränkungen bei der Wahl des Vornamens eines Kindes
Ferner ist anerkannt, dass ein typischer Familienname als weiterer Vorname gewählt werden darf, wenn dies - wie in Ostfriesland - einem althergebrachten Brauch entspricht, die Familie in diesem Brauchtum verwurzelt ist und die Wahl auf lauteren Beweggründen, etwa dem Motiv einen Vorfahren zu ehren, beruht (BGHZ 29, 256, OLG Frankfurt Beschl. v. 25.10.1989 - 20 W 420/89, StAZ 1990 18 = NJW-RR 1990, 585). - OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
Familienname als Vorname - Wahlrecht der Eltern - Birkenfeld
So hat der Senat den Namen ... als Vornamen abgelehnt (StAZ 1985, 106 = OLGZ 1985, 154), ebenso die Namen ... (Staz 1991, 314 = MDR 1991, 1065 = OLGZ 1992, 45 ) und ... (StAZ 1990, 18 = OLGZ 1990, 22).