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   OLG Frankfurt, 25.10.1989 - 20 W 420/89   

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https://dejure.org/1989,7918
OLG Frankfurt, 25.10.1989 - 20 W 420/89 (https://dejure.org/1989,7918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.1989 - 20 W 420/89 (https://dejure.org/1989,7918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 20 W 420/89 (https://dejure.org/1989,7918)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 585
  • OLGZ 1990, 22
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 11 Wx 101/02

    Rechtliche Beschränkungen bei der Wahl des Vornamens eines Kindes

    Ferner ist anerkannt, dass ein typischer Familienname als weiterer Vorname gewählt werden darf, wenn dies - wie in Ostfriesland - einem althergebrachten Brauch entspricht, die Familie in diesem Brauchtum verwurzelt ist und die Wahl auf lauteren Beweggründen, etwa dem Motiv einen Vorfahren zu ehren, beruht (BGHZ 29, 256, OLG Frankfurt Beschl. v. 25.10.1989 - 20 W 420/89, StAZ 1990 18 = NJW-RR 1990, 585).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94

    Familienname als Vorname - Wahlrecht der Eltern - Birkenfeld

    So hat der Senat den Namen ... als Vornamen abgelehnt (StAZ 1985, 106 = OLGZ 1985, 154), ebenso die Namen ... (Staz 1991, 314 = MDR 1991, 1065 = OLGZ 1992, 45 ) und ... (StAZ 1990, 18 = OLGZ 1990, 22).
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